Diese Infografik entstand im Rahmen eines Blog-Artikels, den ich dann doch nicht geschrieben habe.
Es wäre dabei um das Thema „Mitwirkung im Jobcenter“ gegangen. Im Zusammenhang mit Sanktionen wird häufig mit dem Begriff „Mitwirkungspflicht“ herumgeworfen. Meiner Meinung nach geht es dabei ganz schön durcheinander, denn diese „Mitwirkungspflicht“ bezieht sich meiner Auffassung nach bloß darauf, daß man dem Jobcenter helfen muß, festzustellen, ob man leistungsberechtigt ist. Also man muß Auskünfte geben, Unterlagen herbeischaffen und sich unter bestimmten Umständen medizinisch begutachten lassen.
In § 65 SGB I sind die Grenzen dieser „Mitwirkungspflicht“ festgehalten, Abs 1 Satz 3 lautet: „(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit … 3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.“
Bei Sanktionen hingegen wird die Auszahlung der – bereits zuerkannten – Leistung gemindert, unter dem Vorwand, daß man „Pflichten“ verletzt hat.
Eine Rhetorik, die dies mit der „Mitwirkungspflicht“ verquirlt, zielt darauf ab, daß erfüllte „Sanktionstatbestände“ gleich von vorneherein den Leistungsanspruch in Frage stellen – und siehe da: In den jetzt zur Entscheidung anstehenden Rechtsverschärfungen hat diese jahrelange rhetorische Vermischung Früchte getragen, und in Zukunft soll den Leistungsbeziehenden nachträglich der Leistungsanspruch wieder aberkannt und *alles* zurückgefordert werden, wenn sie nicht brav sind.
Das ist im Gegensatz zu den jetzigen Sanktionen eine ganz erhebliche Verschärfung.
In der Hoffnung, zu einem etwas überlegteren Sprachgebrauch motivieren zu können, wenigstens auf Seiten derjenigen, die es nicht mit Absicht böse meinen, wollte ich die Sache schön bunt und einfach darstellen.
Allerdings ist dann dabei etwas völlig anderes herausgekommen, und die entstandene Grafik befaßt sich jetzt mit dem gewaltigen Unterschied, den es bei der Antragstellung machen kann, wenn man sich vorher (!!!) über ihre Rechte informiert.
Auf der linken Seite, bitte beachten, zeige ich beim dritten und vierten Punkt einen Verlauf, der so passieren *kann* und erschreckend oft so passiert, aber keineswegs immer und in jedem Fall.
Diese Grafik habe ich mit Hilfe von canva.com erstellt.